Auskunftspflicht der Bank gegenüber Erben trotz Widerspruch des Erblassers
25. Juni 2026
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Banken müssen Erben vollständig informieren — das LG Frankfurt schafft Klarheit
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10. September 2025 · Az. 2-25 O 192/24
Wer einen Angehörigen verliert, kämpft oft nicht nur mit dem Verlust — sondern auch mit Institutionen, die keine Auskunft geben wollen. Eine der häufigsten Hürden im Erbfall: Banken, die sich hinter dem Bankgeheimnis des Verstorbenen verstecken.
Die 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat nun in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Das geht nicht.
Was das Gericht entschieden hat
Erben haben einen vollständigen Anspruch auf Kontoauskunft — und zwar unabhängig davon, ob der Verstorbene zu Lebzeiten vertraglich eine Geheimhaltungsklausel vereinbart hat. Das LG Frankfurt stellte klar: Solche Vereinbarungen sind bei Vermögensfragen unwirksam. Mit dem Tod des Kontoinhabers treten die Erben kraft Universalsukzession in seine vollständige Rechtsposition ein. Die Bank kann sich gegenüber den rechtmäßigen Erben nicht auf den Datenschutz des Erblassers berufen.
Das beklagte Institut wurde zur Herausgabe aller Informationen über Konten und Depots verpflichtet — und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.
Ein weiteres Detail, das in der Praxis relevant ist: Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Erbschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Warum das für die Praxis so wichtig ist
In der Nachlassabwicklung ist lückenlose Transparenz keine Frage des Komforts, sondern eine Grundvoraussetzung. Erben können ihre Pflichten — Steuererklärung, Schuldenprüfung, Auseinandersetzung unter Miterben — nur dann korrekt erfüllen, wenn sie ein vollständiges Bild der Vermögenslage haben.
Bisher haben Banken vereinzelt Auskünfte verweigert oder verzögert, mit Verweis auf interne Datenschutzrichtlinien oder vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen. Dieses Urteil entzieht solchen Argumenten die rechtliche Grundlage.
Was das für Banken und Sparkassen bedeutet
Rechtssichere Nachlassprozesse sind keine Kür mehr — sie sind Pflicht.
Wer als Institut im Erbfall verzögert, unvollständig informiert oder Erben mit bürokratischen Hürden konfrontiert, riskiert nicht nur Rechtsstreitigkeiten. Er schadet auch dem Vertrauen der betroffenen Familien in einem der sensibelsten Momente ihres Lebens.
Die gute Nachricht: Wer seinen Nachlassprozess heute strukturiert aufstellt — mit klaren Zuständigkeiten, vollständiger Dokumentation und einem eingespielten Ablauf — ist auf der sicheren Seite. Und entlastet gleichzeitig seine Mitarbeiter erheblich.
Unser Fazit
Das Urteil des LG Frankfurt ist ein Signal. Nicht nur an Banken, die im Erbfall zögern — sondern an die gesamte Branche: Der Nachlass eines Kunden ist kein Sonderfall mehr, der irgendwie nebenbei abgewickelt wird. Er ist ein Kernprozess, der Professionalität verdient.
NachlassDialog hilft Banken und Sparkassen dabei, genau das umzusetzen: strukturiert, rechtssicher und mit Empathie für die betroffenen Familien.

